......Davon zu unterscheiden ist die Zulassung des Einzelfahrzeugs mit einem historischen Kennzeichen. Ein solches Fahrzeug muß vor mindestens 30 Jahren erstmals in der Verkehr gekommen sein und benötigt eine Betriebserlaubnis als Oldtimer.
Ein solchermaßen zugelassenes Fahrzeug ist vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu verwenden, d.h. daß auch einmal eine Urlaubsreise, Kaffeefahrt oder gelegentliche Fahrt ins Büro mit dem Oldtimer zulässig ist. Unzulässig ist die Verwendung des Fahrzeugs als Alltagsfahrzeug. Das Fahrzeug unterliegt der regelmäßigen Fahrzeuguntersuchung.
Ich möchte mein altes Gefährt (Bj '74) als Oldtimer anmelden, doch komme ich mit der von mir markierten Reglung nicht klar. Denn inwieweit wird geprüft, ob das Fahrzeug ein Alltagsfahrzeug ist, oder nicht? Da ich dies als Alltagskfz nehmen würde(bei schönwetter) würde ich das doch ganz gerne wissen, wie es sich da verhält
mfG





